Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2008

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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06 (https://dejure.org/2008,30886)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.07.2008 - 2 L 33/06 (https://dejure.org/2008,30886)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 2 L 33/06 (https://dejure.org/2008,30886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Russland, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Anerkennungsrichtlinie, Verfolgungssicherheit, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, politische Entwicklung, Kadyrow, Sicherheitslage, Situation bei Rückkehr, Übergriffe, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Der Senat teilt die Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A -, Juris), dass damit eine Prognoseregelung nur für vorverfolgte Personen getroffen wird, während für unverfolgt ausgereiste Flüchtlinge es bei der Prüfung bleibt, ob der Flüchtling heute bei Rückkehr in sein Heimatland erwartbar Verfolgungsmaßnahmen oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erleiden wird oder hiervon unmittelbar bedroht ist.

    Der letztgenannte Maßstab entspricht dabei dem in der Rechtsprechung entwickelten Maßstab der ,,beachtlichen Wahrscheinlichkeit" in Anlehnung an die britische Rechtsprechung des ,,real risk", wobei auch ein Verfolgungsrisiko von unter 50% als beachtlich wahrscheinliches Risiko angesehen werden kann (vgl. HessVGH, Urt. v. 21.02.2008, a. a. O.).

    Der Senat teilt die Auffassung des HessVGH in seinem Urteil vom 21.02.2008 (a. a. O.), dass sich die Situation in Tschetschenien im Vergleich zum Ausreisezeitpunkt der Kläger im März 2003 (und auch zum vormaligen Entscheidungszeitpunkt des Senats (31.03.2006) entscheidend verändert hat.

    Unter Würdigung dieser Erkenntnismittel kommt der Senat - wie auch der HessVGH in seinem Urteil vom 21.02.2008 (a. a. O.) - zu dem Ergebnis, dass die Sicherheitslage in Tschetschenien zwar nach wie vor problematisch ist, für Rückkehrer ohne Bezug zu dem Maschadow-Regime bzw. den tschetschenischen Rebellen jedoch gleichwohl stichhaltige Gründe dagegen sprechen, dass diese (erneut) von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen bedroht sein werden.

    Bestehen hierfür Anhaltspunkte, bleibt es bei dem ,,ernsthaften Hinweis" des Art. 4 Abs. 4 QRL und der darin enthaltenen Vermutungsregel, da dieser Personenkreis mit verfolgungsrelevanten Maßnahmen, die bis hin zu Folterungen und Verschwindenlassen führen können, bei Rückkehr zu rechnen hat und daher keine stichhaltigen Gründe dagegen sprechen, dass er nicht erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht ist (HessVGH, Urt. v. 21.02.2008, a. a. O.).

    Nach Auffassung des HessVGH (Urt. v. 21.02.2008, a. a. O.) setzt § 60 Abs. 7 AufenthG die Vorgaben des Art. 15 c) QRL nicht vollständig und zutreffend um, da er zum einen den Wortlaut des Art. 15 c) QRL durch Weglassen des Tatbestandselements ,,infolge willkürlicher Gewalt" nicht vollständig wiedergebe und zum anderen die Ausschlussklausel des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG auf Grund der Vorgaben der QRL nicht auf Sachverhaltskonstellationen des § 60 Abs. 7 Satz 2/Art. 15 c) QRL AufenthG übertragen werden dürfe.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Der Bejahung hinreichender Sicherheit vor erneuter Verfolgung stehen andererseits nicht jede noch so geringe Möglichkeit abermaligen Verfolgungseintritts und jeder - auch entfernt liegende - Zweifel an der künftigen Sicherheit des Betroffenen entgegen; vielmehr müssen hieran mindestens ,,ernsthafte" Zweifel bestehen (BVerwG, Urt. v. 01.10.1985 - 9 C 20/85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsyiVfG Nr. 37).

    Dass die Gefahr erneuter Übergriffe ,,mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen werden kann, ist nicht erforderlich (BVerwG Urt. vom 01.10.1985, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590, m. w. Nachw.) kann sich die Gefahr eigener Verfolgung des Flüchtlings nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben (anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06

    Asyl und Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Zweifelhaft ist, ob die Kläger vor der Ausreise aus Tschetschenien dort von einer regionalen, dem Staat zurechenbaren Gruppenverfolgung betroffen waren, insbesondere ob tschetschenische Volkszugehörige aus Tschetschenien dort aus asylerheblichen Gründen (wegen ihres Volkstums oder ihrer politischen Überzeugung) in der erforderlichen Verfolgungsdichte und -intensität von staatlichen russischen Stellen verfolgt wurden, wie dies der Senat in seinem Urteil vom 31.03.2006 (2 L 40/06) angenommen hat.
  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 11 B 03.30710
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Auch der BayVGH (vgl. Urt. v. 24.10.2007 - 11 B 03.30710 - Juris) geht davon aus, dass von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen im Wesentlichen nur (noch) solche Personen betroffen sind, die einer bestimmten Risikogruppe angehören, so insbesondere Angehörige von Aufständischen, ferner Personen, die selbst der Kooperation mit den Separatisten verdächtig sind, oder die deshalb den Unwillen der staatlichen Gewalt auf sich gezogen haben, weil sie in Opposition zu den Machthabern in Tschetschenien stehen, für Menschenrechtsorganisationen tätig sind oder sich Beschwerde führend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder andere Stellen gewandt haben.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Eine Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen in A n - knüpfung an eines der genannten Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (siehe grundsätzlich: BVerfG, Urt. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86, BVerfGE 80, 315, 5.339).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland politisch verfolgt, so gilt zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab: Er muss vor erneuter Verfolgung ,,hinreichend sicher" sein (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980, - 1 BvR 147/80, 1 BvR 181/80, 1 BvR 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [360]).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    War er noch keiner asylrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit ,,beachtlicher" Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG, Urt. v. 29.11.1977 ~, 1 C 33.71 Buchholz 402.23 § 28 AusIG Nr. 11).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    Dieser herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist auch bei solchen Ausländern anzuwenden, die persönlich unverfolgt ausgereist sind, jedoch einer Gruppe angehören, deren Mitglieder im Herkunftsstaat zumindest regional kollektiv verfolgt werden (BVerwG, Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43/96 BVerwGE 105, 204 [208]).
  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 33/06
    11 B 02.31724 Juris, der davon ausgeht, dass es auch unter Geltung der QRL bei den ricnterrechtlich entwickelten Prognosemaßstäben bleibt).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • FG Hamburg, 08.03.2006 - V 210/05

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

  • VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 9 K 08.30142

    Russland, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab,

    Demgegenüber nehmen andere Obergerichte an, dass der Maßstab der "hinreichenden Sicherheit" bei vorverfolgt ausgereisten Flüchtlingen durch die in Art. 4 Abs. 4 QRL enthaltene Rückausnahme abgelöst wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 33/06; Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 23/06; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008, Az 3 UE 191/07.A; Urteil vom 24.04.2008, Az 3 UE 410/06.A: vgl. auch Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage, München 2008, Rn. 1686 ff.).

    Für Rückkehrer ohne Bezug zu dem Maschadow-Regime beziehungsweise zu den tschetschenischen Rebellen sprechen stichhaltige Gründe im Sinne von Art. 4 Abs. 4 QRL dagegen, dass diese von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen bedroht sein werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 33/06; Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 23/06; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008, Az 3 UE 191/07.A; Urteil vom 24.04.2008, Az 3 UE 410/06.A; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 28.02.2008, Az 12 A 340/05; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 16.06.2008, Az 11 B 07.30185, der in Ermangelung einer Verfolgung im zu entscheidenden Fall die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Rückkehrgefährdung ablehnte).

  • OVG Saarland, 26.03.2009 - 3 A 36/08

    Russland, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Kumyken,

    2 0 0 8 - 1 1 B 08.30038 und vom 24.4.2007 - 11 B 03.30133-; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.7.2008 - 2 L 33/06 - Hess.VGH, Urteil vom 21.2.2008 - 3 UE 191/07.A - OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.1.2007 - 13 LA 67/06 -, jeweils zitiert nach Juris,.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2008 - 2 L 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,81271
OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2008 - 2 L 33/06 (https://dejure.org/2008,81271)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.01.2008 - 2 L 33/06 (https://dejure.org/2008,81271)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 2 L 33/06 (https://dejure.org/2008,81271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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